§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Yvonne Krienke, Freie Traurednerin & Weddingdaymanagerin, und ihren Auftraggebern zur Planung und Durchführung freier Trauungen sowie des Weddingdaymanagements.

(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Konzeption, Planung und Durchführung einer freien Trauung und/oder des Weddingdaymanagements entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Eine freie Trauung ersetzt keine standesamtliche Eheschließung und entfaltet keine rechtliche Wirkung im Sinne des Personenstandsrechts.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt mit der Zusage des Angebots durch das Brautpaar in Textform sowie mit Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.

(2) Mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.

(3) Die Dienstleisterin ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Er umfasst sämtliche dort aufgeführten Leistungen einschließlich etwaiger Kosten für Anreise und Aufenthalt.

(2) Zur verbindlichen Terminreservierung ist die im Angebot ausgewiesene Anzahlung zu leisten.

(3) Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor dem Trautermin zu begleichen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(4) Hinweis gemäß § 19 UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§ 6 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber

(1) Sind mehrere Personen Auftraggeber, haften diese gesamtschuldnerisch. Jede Partei kann zur Zahlung des Gesamtbetrags herangezogen werden.

§ 7 Rücktritt des Brautpaares

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Textform.

(2) Bei einem Rücktritt bis 6 Monate vor dem Trautermin verbleibt es bei der geleisteten Anzahlung.

(3) Bei einem Rücktritt zwischen 6 Monaten und 8 Wochen vor dem Trautermin werden zusätzlich 25 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

(4) Bei einem Rücktritt innerhalb von 8 Wochen vor dem Trautermin werden zusätzlich 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

(5) Bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt des Rücktritts sind in jedem Fall zu vergüten.

(6) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehenden Pauschalen.

§ 8 Terminverschiebung

(1) Eine Terminverschiebung auf einen konkreten neuen Termin ist möglich, sofern der neue Termin verfügbar ist.

(2) Die geleistete Anzahlung wird auf den neuen Termin angerechnet.

(3) Ist der neue Termin nicht verfügbar, gelten die Regelungen zum Rücktritt gemäß § 7.

(4) Eine Terminverschiebung auf unbestimmte Zeit ist nicht möglich. Wird innerhalb von 8 Wochen nach der Ankündigung der Verschiebung kein neuer konkreter Termin in Textform vereinbart, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag mit den entsprechenden Folgen gemäß § 7.

(5) Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Ausgang der Terminverschiebung zu vergüten.

§ 9 Ausfall der Dienstleisterin

(1) Sollte die Dienstleisterin aus wichtigem Grund, insbesondere durch Krankheit, verhindert sein, wird sie sich bemühen, eine geeignete Ersatzperson zu stellen.

(2) Kann keine geeignete Ersatzperson vermittelt werden, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Im Falle von höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Dienstleisterin.

(2) Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig erstattet, soweit noch keine Teilleistung erbracht wurde.

(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ 11 Haftung

(1) Die Haftung der Dienstleisterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(3) Für witterungsbedingte Einflüsse bei Outdoor-Trauungen, technische Ausfälle durch externe Stromversorgung oder andere Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches wird keine Haftung übernommen.

§ 12 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und vertraulich behandelt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.

§ 13 Änderung der AGB

(1) Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

(2) Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

(3) Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website unter www.traurednerin-yvonne.de einsehbar.

§ 14 Besondere Bedingungen für Trauungen im Ausland

(1) Für Trauungen außerhalb Deutschlands gelten ergänzend die folgenden Regelungen. Soweit sie von den übrigen Bestimmungen abweichen, gehen sie diesen vor.

(2) Zur verbindlichen Terminreservierung ist die im Angebot ausgewiesene Anzahlung zu leisten. Sie fällt bei Trauungen im Ausland höher aus als bei Trauungen im Inland, weil die Dienstleisterin Reiseleistungen bereits vorab bucht. Ihre Höhe richtet sich nach Art und Umfang der erforderlichen Reiseleistungen und wird vor Vertragsschluss im Angebot ausgewiesen.

(3) Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor dem Trautermin zu begleichen.

(4) Abweichend von § 7 gilt: Bei einem Rücktritt bis 9 Monate vor dem Trautermin verbleibt es bei der geleisteten Anzahlung. Bei einem Rücktritt zwischen 9 und 3 Monaten vor dem Trautermin werden zusätzlich 25 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb von 3 Monaten vor dem Trautermin werden zusätzlich 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die abweichenden Fristen begründen sich damit, dass Reiseleistungen für Trauungen im Ausland früher gebucht werden als bei Trauungen im Inland. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehenden Pauschalen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Haßfurt, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Es gilt deutsches Recht.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: September 2026
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