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Blog · Freie Trauung

Standesamt oder freie Trauung? Was wirklich der Unterschied ist

Kurz vor zehn. Ich drücke auf Play, die Einzugsmusik läuft, die Tür geht auf. In diesem Moment sehe ich das Paar zum ersten Mal.

Drei Jahre lang war das mein Alltag im Standesamt Berlin Mitte. Deshalb kenne ich den Unterschied zwischen Standesamt und freier Trauung nicht aus einem Ratgeber, sondern von beiden Seiten des Tisches. Und er liegt selten dort, wo Paare ihn vermuten.

Yvonne Krienke bei einer Außentrauung unter einem geschmückten Torbogen
Fast zehn Jahre Standesamt, über 500 Trauungen. Heute gestalte ich den persönlichen Teil eures Tages.
Kurz gesagt

Das Standesamt macht eure Ehe rechtsgültig. Alles andere daran, die Rede, die Musik, der Ort, die Trauzeugen, ist gesetzlich gar nicht vorgeschrieben. Der echte Unterschied zur freien Trauung ist also nicht das Gesetz. Es ist die Zeit, und der Mensch, der sie sich nimmt.

Was rechtlich gilt, und wie wenig das ist

Der Pflichtteil ist kürzer, als die meisten denken.

Nach deutschem Recht entsteht eine Ehe nur auf einem einzigen Weg: Ihr erklärt vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass ihr die Ehe miteinander eingehen wollt. Das steht in § 1310 BGB, und das Wort „nur" ist dort der entscheidende Punkt.

Zwingend ist erstaunlich wenig. Ihr werdet gefragt, ob sich seit der Anmeldung etwas geändert hat und ob ihr einen gemeinsamen Ehenamen wollt. Ihr werdet einzeln gefragt, ob ihr einander heiraten möchtet. Ihr sagt ja. Danach wird die Niederschrift unterschrieben, von euch beiden, von der Standesbeamtin, von euren Trauzeugen, falls ihr welche dabei habt, und von einem Dolmetscher, falls einer hinzugezogen wurde. Das ist der komplette Pflichtteil.

Nicht vorgeschrieben sind dagegen: die Traurede, der Ringtausch, die Musik, der Kuss. Auch Trauzeugen sind seit dem 1. Juli 1998 keine Pflicht mehr, und mehr als zwei sind gar nicht möglich, weil das Gesetz nur zwei Trauzeugen in der Niederschrift vorsieht.

Eine freie Trauung wiederum hat keinen rechtlichen Status. Sie ändert nichts an Steuerklasse, Erbrecht oder Namen. Sie ist ein Versprechen, kein Verwaltungsakt. Genau deshalb ist sie so frei.

Das Standesamt kann mehr, als sein Ruf sagt

Manchmal. Aber eben nicht überall.

Ich will das Standesamt hier nicht schlechtreden, nur um danach die freie Trauung zu loben. Denn das Bild vom grauen Amtszimmer stimmt nicht immer. Ich habe als Standesbeamtin an Orten getraut, die viele nicht einmal auf dem Schirm haben.

In Clärchens Ballhaus, diesem wunderbar abgeblätterten Tanzlokal in Berlin Mitte. Im Säulensaal des Roten Rathauses. Im gläsernen Fahrstuhl des AquaDom, mitten im Aquarium, umgeben von tropischen Fischen. Auf der Aussichtsetage des Fernsehturms. Im Marmorsaal des Ephraim-Palais. Auf Ausflugsschiffen an der Fischerinsel, wo ich in Pumps auf schwankendem Boden balanciert habe.

In Bad Kissingen später im Weißen Saal des Regentenbaus mit Blick in den Schmuckhof. Und an der Oberen Saline sogar unter freiem Himmel.

Jetzt kommt das große Aber. Das ist kein Versprechen, das euch euer Standesamt schuldet. Viele Ämter haben genau ein Trauzimmer und sonst nichts. Gerade in Großstädten ist das nüchterne Amtszimmer der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Ich weiß das ziemlich genau, denn ich habe in Berlin auch Ehen geschlossen, die nichts mit Ballhaus oder Fernsehturm zu tun hatten. Direkt an meinem Schreibtisch, zwischen Aktenordnern und Neonlicht. Kein Trauzimmer, keine Musik, keine Gäste. Ich habe in diesen Momenten nur darauf bestanden, dass die beiden zum Ja-Wort aufstehen. Ein bisschen Würde musste sein.

Außentrauungen sind also zulässig, aber nicht selbstverständlich. Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Ort vor, es verlangt nur eine würdige Form. Welche Orte tatsächlich angeboten werden, legt die jeweilige Kommune fest. Einen Anspruch auf euren Wunschort habt ihr nicht. Fragt trotzdem nach der Liste der Trauorte, bevor ihr das Amtliche als reine Pflichtübung abhakt. Vielleicht ist mehr möglich, als ihr denkt. Vielleicht aber auch nicht.

Traumappe mit dem Namen Yvonne Krienke und eine Glückwunschkarte auf einem Tisch im Trauzimmer
Traumappe, Stift, Glückwunschkarte. Der amtliche Teil bleibt derselbe, egal wie schön der Raum ist.

Der Unterschied zwischen Standesamt und freier Trauung liegt in der Zeit

Zwanzig Minuten oder ein ganzes Gespräch.

Wenn euer Standesamt einen Termin von 30 Minuten vergibt, bekommt ihr keine 30 Minuten Zeremonie. Das ist der Punkt, den kaum jemand kennt, und er erklärt fast alles.

In diesem Zeitfenster steckt nämlich der ganze Ablauf: die Gesellschaft kommt herein und setzt sich, der Einzug, die Begrüßung, die Rede, das Ja-Wort, der Ringtausch, der Auszug, die Gratulation. Dazu das Aufräumen danach und das Vorbereiten für das nächste Paar. Erst dann geht die Tür wieder auf.

Konkret sah das bei mir so aus. In Berlin Mitte hatte ich 30 Minuten Slot, davon blieben etwa 15 Minuten echte Trauung. In Tempelhof-Schöneberg waren es 20 Minuten Slot, die Rede darin vielleicht fünf Minuten. In Bad Kissingen bekam ich 45 Minuten Slot, also rund 25 Minuten für die Zeremonie mit allem Drum und Dran.

An Samstagen standen in Berlin bis zu sechs Paare hintereinander im Kalender. Viele von ihnen sah ich zum allerersten Mal, wenn die Einzugsmusik lief, denn die Anmeldung hatte eine Kollegin im Vorzimmer gemacht.

Unter diesem Druck greifen viele zu vorgefertigten Texten. In fast jedem Standesamt liegt ein Standardwerk mit fertigen Traureden griffbereit, sortiert nach jungen Paaren, älteren Paaren, Geschiedenen. Das ist keine Bequemlichkeit, das ist Kapazität.

In Bad Kissingen durfte ich dagegen vorab erfahren, wie die Paare sich kennengelernt haben, was sie verbindet, welche Musik sie mögen. Mehr Zeit im Slot heißt eben auch: mehr Rede, die wirklich nach ihnen klingt.

Und jetzt der zweite Teil der Wahrheit: Zeit allein macht noch gar nichts persönlich.

Eine Kollegin hat mir einmal ganz offen erzählt, dass sie während der Trauungen im Kopf schon ihre Einkaufsliste für das Wochenende durchgeht. Sie hatte dieselben Minuten zur Verfügung wie ich. Sie hat sie nur anders genutzt.

Zeit ist die Voraussetzung, nicht die Garantie. Ob aus einem Zeitfenster ein Moment wird, entscheidet der Mensch, der vorne steht, und ob er Lust hat, sich auf euch einzulassen. Es gibt großartige Standesbeamtinnen und Standesbeamte, die aus fünfzehn Minuten etwas machen, das hängen bleibt. Und es gibt das Gegenteil.

Wie persönlich eure standesamtliche Trauung wird, hängt also nicht am Gesetz und nicht allein an der Uhr. Fragt beim Standesamt trotzdem nach, wie lang euer Zeitfenster ist, und rechnet ungefähr die Hälfte für die eigentliche Zeremonie.

Bei der freien Trauung gibt es keinen Slot. Nach euch kommt kein nächstes Paar, es wartet niemand vor der Tür. Die 30 bis 45 Minuten einer freien Zeremonie sind reine Zeremonie.

Dazu kommt das, was vorher passiert. Wir lernen uns in Ruhe kennen, ich sammle eure Geschichte, und daraus entsteht eine Rede, die es so kein zweites Mal gibt. Ihr entscheidet über Ort, Ablauf, Länge und darüber, welche Rituale zu euch passen.

Freie Trauung unter freiem Himmel, das Brautpaar sitzt unter einer Pergola, Yvonne Krienke bei der Traurede
Kein Takt, keine Warteschlange. Bei der freien Trauung gehört die Zeit euch.

Wie ihr beides kombiniert

Am selben Tag oder getrennt, beides ist möglich.

Der klassische Weg: standesamtlich am Vormittag im kleinen Kreis, nachmittags die freie Trauung mit allen Gästen. Das spart einen zusätzlichen Termin und funktioniert gut.

Immer mehr Paare trennen beides bewusst. Das Standesamt ein paar Tage vorher, ganz still, nur zu zweit oder mit den Eltern. Die freie Trauung bekommt dann einen eigenen Tag, ohne Formulare im Nacken.

Die Reihenfolge ist euch überlassen, denn ein Verbot gibt es nicht. Das frühere Verbot der Voraustrauung galt ohnehin nur für religiöse Trauungen und ist zum 1. Januar 2009 ersatzlos weggefallen.

Zwei praktische Dinge noch. Seit 2009 könnt ihr in jedem Standesamt in Deutschland heiraten, unabhängig vom Wohnort, angemeldet wird aber am Wohnsitz. Und die Anmeldung ist sechs Monate gültig, ihr könnt euch also nicht beliebig früh anmelden.

Wie der Weg zur freien Trauung bei mir aussieht, von der ersten Anfrage bis zum Ja-Wort, beschreibe ich auf der Seite zum Ablauf der Zusammenarbeit.

Häufige Fragen

Ist eine freie Trauung rechtlich gültig?

Nein. Verheiratet seid ihr nur durch die Erklärung vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten. Die freie Trauung ändert nichts an Steuerklasse, Erbrecht oder Namen.

Darf die freie Trauung vor dem Standesamt stattfinden?

Ja, es gibt kein Verbot. Das frühere Verbot der Voraustrauung galt nur für religiöse Trauungen und fiel zum 1. Januar 2009 weg.

Braucht man beim Standesamt Trauzeugen?

Nein, seit dem 1. Juli 1998 sind sie keine Pflicht mehr. Möglich sind maximal zwei, denn mehr Trauzeugen sieht die Niederschrift nicht vor. Unterschrieben wird sie ohnehin auch von euch beiden und von der Standesbeamtin, bei Bedarf zusätzlich von einem Dolmetscher.

Kann man am Standesamt auch draußen heiraten?

Oft ja. Welche Trauorte möglich sind, legt die Kommune fest. Einen Anspruch auf den Wunschort gibt es nicht, fragt einfach bei eurem Standesamt nach.

Lasst uns über euren Tag sprechen

Wenn ihr das lest und denkt: Genau so wollen wir das. Dann meldet euch. Das Kennenlerngespräch kostet nichts außer ein bisschen Zeit.